Allgemeine Geschäftsbedingungen der G + L AG

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung gelten die im Folgenden verwendeten Begriffsbezeichnungen sowohl für Frauen als auch für Männer.

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der G + L AG für Dritte (nachfolgend „Kunde oder Kunden“).

1.2 Die G + L AG erbringt für ihre Kunden Leistungen im Bereich Lohnfertigung (CNC-Fertigung und Apparatebau) für Klein- und Grossserien.

1.3 Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit G + L AG geschäftliche Beziehungen pflegt.

1.4 Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss bzw. bei der Inanspruchnahme von Leistungen der G + L AG, diese AGB umfassend anzuerkennen.

1.5 Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die G + L AG.

1.6 Alle im Rahmen des Vertrages getroffenen Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Soweit nicht anders vereinbart, sind mittels elektronischer Mittel übertragene oder festgehaltene Texte der Schriftform gleichgestellt.

2. Informationen der G + L AG

2.1 Prospekt- und Werbematerial der G + L AG sowie die Website www.g-und-l.ch und Posts auf Social-Media-Kanälen beinhalten Informationen über Leistungen. Preis- und Angebotsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Leistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen und sonstige Angaben) sind unverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Die G + L AG bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann die G + L AG weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

2.2 Alle Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

3. Offerten und Vertragsabschluss

3.1 Die Angebote und Offerten der G + L AG stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, Leistungen in Anspruch zu nehmen. Offerten sind für die G + L AG nicht bindend. Vor Vertragsschluss von der G + L AG bekannt gegebene Angebote, Termine und Fristen sind freibleibend und unverbindlich.

3.2 Der Vertragsabschluss kommt mit der Auftragsbestätigung durch die G + L AG zustande; dies gilt auch dann, wenn die Auftragsbestätigung von der ursprünglichen Bestellung abweicht und vom Kunden innert angemessener Frist unwidersprochen bleibt. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Kunde Leistungen der G + L AG in Anspruch nimmt.

3.3 Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellte Leistung nicht erbracht werden kann, ist die G + L AG berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte in beiden Fällen die Zahlung des Kunden bereits bei der G + L AG eingegangen sein, wird die Zahlung dem Kunden entsprechend zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde entsprechend von der Zahlungspflicht befreit. Die G + L AG ist im Falle einer teilweisen oder ganzen Vertragsauflösung zu keiner Ersatzleistung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.

4. Umfang der Lieferungen und Leistungen

4.1 Für Umfang und Ausführung der Lieferungen und Leistungen ist einzig die Auftragsbestätigung, inklusive Dokumente, auf welche diese verweist, massgebend. Darüberhinausgehende Lieferungen und Leistungen sind separat zu vereinbaren und werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Technische Verbesserungen oder Weiterentwicklungen können von der G + L AG jederzeit vorgenommen werden, sofern diese nicht zu Preiserhöhungen führen.

4.2 Die G + L AG berücksichtigt nach Möglichkeit nachträgliche Änderungswünsche des Kunden, sofern diese ohne zusätzliche Kosten oder Lieferverschiebungen möglich sind. Fallen dabei zusätzliche Aufwendungen und/oder Kosten an und/oder ergeben sich daraus Lieferverschiebungen, teilt die G + L AG dies dem Kunden vorgängig mit.

4.3 Der Sitz der G + L AG gilt als Erfüllungsort, es sei denn, es werden anderweitige Vereinbarungen getroffen.

4.4 Die G + L AG ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Hilfspersonen oder Dritte beizuziehen.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Leistung durch die G + L AG erforderlich sind, umgehend und auf eigene Kosten vorzunehmen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, der G + L AG die zur Leistungserbringung notwendigen Zeichnungen im PDF-Format und als CAD-Dateien zur Verfügung zu stellen. Bei Differenzen massgebend sind stets die CAD-Dateien.

6. Vorschriften im Bestimmungsland

Die Lieferungen und Leistungen der G + L AG entsprechend den gesetzlichen Vorschriften am Sitz der G + L AG. Ist das Bestimmungsland nicht die Schweiz, hat der Kunde die G + L AG spätestens mit der Bestellung auf die entsprechend massgebenden Vorschriften und Normen des jeweiligen Bestimmungslandes aufmerksam zu machen. Allfällige Anpassungen an die Vorschriften und Normen des Bestimmungslandes gehen zu Lasten des Kunden.

7. Preise

7.1 Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich die Preise netto in Schweizer Franken CHF, ab Werk gemäss der bei Vertragsabschluss gültigen Incoterms und ohne Verpackung. Zur Vertragsabwicklung anfallende Nebenkosten (Versicherungen, Transport, behördliche Bewilligungen, Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben) sind vom Kunden zu tragen. Dasselbe gilt für sämtliche Bank- und Überweisungsgebühren bzw. sonstige im Zusammenhang mit der Zahlung anfallende Kosten.

7.2 Die G + L AG ist berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise entsprechend anzupassen, wenn

  • sich zwischen Vertragsabschluss und vertragsgemässer Erfüllung die Material- oder Lieferpreise ändern, oder
  • das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, weil die vom Kunden gelieferten Unterlagen nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprochen haben oder unvollständig waren, oder
  • sich nach Vertragsabschluss in Bezug auf das Material oder die Ausführung Änderungen ergeben, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses trotz sorgfältiger Kalkulation nicht vorhergesehen werden konnten.

Tritt einer oder mehrere der genannten Fälle ein, verpflichtet sich die G + L AG, den Kunden umgehend zu orientieren.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Die Zahlungsfrist beträgt jeweils 30 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde oder auf der jeweiligen Rechnung keine andere Frist angegeben ist. Die G + L AG behält sich das Recht vor, Vorauskasse zu verlangen, wobei der geschuldete Betrag innerhalb von drei Tagen seit Erhalt der Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig wird.

8.2 Die Zahlungen sind am Sitz der G + L AG zu deren freien Verfügung ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern oder Gebühren irgendwelcher Art zu leisten.

8.3 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferungen oder Leistungen aus Gründen, welche die G + L AG nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferungen nicht verunmöglichen.

8.4 Bei Zahlungsverzug behält sich die G + L AG sämtliche Rechte (inkl. Schadenersatzansprüche) vor; insbesondere ist sie zur sofortigen Einstellung ausstehender Lieferungen und Leistungen (sowohl desselben als auch weiterer Verträge), zur Geltendmachung eines Verzugszinses von 6 % p.a. sowie zum Vertragsrücktritt berechtigt.
8.5

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die G + L AG ist nicht zulässig.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die G + L AG ist berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises auf Kosten des Kunden beim Eigentumsvorbehaltsregister einen Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.

9.2 Der Eigentumsvorbehalt geht unter mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder mit der Löschung im Register durch die G + L AG.

10. Lieferfrist

10.1 Die Lieferfrist beginnt bei Vertragsabschluss und dem Eingang der zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen, der Erledigung behördlicher Formalitäten und der Bereinigung der wesentlichen technischen Belange. Deren Länge richtet sich nach den gegebenen Umständen respektive der individuellen Vereinbarung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die G + L AG vor deren Ablauf dem Kunden die Versandbereitschaft meldet.

10.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen,

  • wenn der G + L AG die Angaben, die sie für die Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn diese der Kunde nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferungen oder Leistungen verursacht, oder
  • wenn Hindernisse auftreten, welche die G + L AG trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob diese bei ihr, beim Kunde oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise Epidemien, Pandemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien und Zulieferprodukte, Halb- oder Fertigfabrikate, Ausschuss von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Naturereignisse, oder
  • wenn der Kunde oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzug sind, insbesondere wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht einhält.

11. Lieferverzug

11.1 Bei verspäteten Lieferungen hat der Kunde der G + L AG schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Verstreicht diese Nachfrist ungenutzt aus Gründen, welche die G + L AG zu vertreten hat, kann der Kunde die verspätete Lieferung ablehnen. Er ist diesfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Zahlungen gegen Rückgabe bereits erfolgter Lieferungen zurückzufordern, sofern und soweit ihm die Lieferverzögerung wirtschaftlich unzumutbar ist. Im Übrigen besteht bei Lieferverzögerungen kein Rücktrittsrecht des Kunden vom Vertrag.

11.2 Wegen Verspätung der Lieferungen oder Leistungen stehen dem Kunden ausschliesslich die in dieser Ziffer genannten Rechte und Ansprüche zu. Weitergehende Rechte oder Ansprüche sind ausgeschlossen.

12. Verpackung, Transport und Versicherung

12.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW) G + L AG gemäss den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Incoterms.

12.2 Die Verpackung erfolgt durch die G + L AG auf Kosten des Kunden und wird nicht zurückgenommen.

12.3 Besondere Wünsche betreffend Versand, Transport und Versicherung hat der Kunde rechtzeitig bekannt zu geben. Der Transport erfolgt auf Rechnung des Kunden. Allfällige, durch den Versand bei G + L AG entstehende zusätzliche Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferungen oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer anzubringen.

12.4 Die Versicherung der Lieferungen und Leistungen gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Kunden auf seine Kosten, auch wenn sie von der G + L AG abgeschlossen wird.

13. Übergang von Nutzen und Gefahr

13.1 Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald die G + L AG ihm die Versandbereitschaft gemeldet hat, spätestens aber mit erfolgtem Versand.

13.2 Es steht der G + L AG frei, auch Teillieferungen durch entsprechende Versandbereitschaftsmeldung dem Kunden zu melden und zu versenden, sofern es sich nicht um lediglich unwesentliche Teillieferungen handelt.

14. Prüfung und Abnahme der Lieferung

14.1 Ist die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung, kann die G + L AG den Vertrag nach einer Rüge-Mitteilung per E-Mail an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Ware und die Umtriebe in Rechnung stellen.

14.2 Der Kunde ist verpflichtet, den gelieferten Artikel sofort nach Eingang der Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel, für welche die G + L AG Gewähr leistet, innert drei Kalendertage per E-Mail an die G + L AG Anzeige zu machen, ansonsten die Lieferung als genehmigt gilt.

14.3 Rücksendungen an die G + L AG erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat den Artikel originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und zusammen mit dem Lieferschein und einer Beschreibung des Mangels an G + L AG zurückzusenden.

14.4 Ergibt sich bei der Prüfung durch die G + L AG, dass der Artikel keine feststellbaren Mängel aufweist oder diese nicht unter die Gewährleistung fällt, kann die G + L AG die Umtriebe, die Rücksendung oder die allfällige Entsorgung dem Kunden in Rechnung stellen.

15. Haftung für Mängel und zugesicherte Eigenschaften

15.1 Die G + L AG ist verpflichtet, Teile ihrer Lieferung, die zum Zeitpunkt der Ablieferung mangelhaft waren und die fristgerecht gerügt wurden, nach ihrer Wahl entweder innert angemessener Frist auf seine Kosten nachzubessern oder zu ersetzen.

15.2 Gelingt die Nachbesserung nicht und ist kein Ersatz verfügbar, hat der Kunde, sofern es sich nicht um einen schwerwiegenden Mangel handelt, Anspruch auf angemessene Preisminderung.

15.3 Bei einem schwerwiegenden Mangel, welcher nicht innert angemessener Frist behoben werden kann und welcher die Brauchbarkeit der Lieferungen oder Leistungen erheblich mindert, kann der Kunde die Annahme des mangelhaften Teils verweigern. Er ist diesfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Zahlungen gegen Rückgabe erfolgter Lieferungen zurückzufordern, sofern und soweit ihm eine Teilannahme wirtschaftlich unzumutbar ist.

15.4 Zugesicherte Eigenschaften sind nur solche, welche im Vertrag oder zugehörigen Spezifikationen oder Pflichtenheften explizit als solche bezeichnet sind. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht erfüllt, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer analog.

15.5 Für Lieferungen und Leistungen von Dritten haftet die G + L AG lediglich im Rahmen der Haftpflicht der betreffenden Dritten.

15.6 Der Kunde hat keine weiteren Ansprüche und Rechte aus Gewährleistung, Mängelhaftung oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften als die in dieser Ziffer explizit genannten.

16. Generelle Haftungsbegrenzung und Ausschluss weiterer Haftung der G + L AG

Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind in diesen AGB abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit.

17. Weitere Bestimmungen

17.1 Der Kunde ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der G + L AG nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen.

17.2 Entwürfe, Zeichnungen oder andere Know-how enthaltende Unterlagen und Daten, die der Kunde im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhält, sind geheim und vertraulich und dürfen weder Dritten zugänglich gemacht noch für vertragsfremde Zwecke genutzt werden. Auf Verlangen sind sämtliche Unterlagen, Daten und Kopien hiervon der G + L AG zurückzugeben respektive auf entsprechende Anweisung der G + L AG zu löschen. Zur Überprüfung dieser Vertragspflicht durch die G + L AG leistet der Kunde die erforderliche Hilfestellung.

17.3 Der Schutz der Personendaten ihrer Kunden ist der G + L AG wichtig. Die G + L AG nimmt das Thema Datenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. Die G + L AG verarbeitet und pflegt Personendaten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die G  +L AG seine Personendaten zum Zwecke der Erbringung ihrer Dienstleistungen bearbeitet und auch an Dritte weitergibt. Der Kunde kann dieser Zustimmung jederzeit schriftlich (per E-Mail genügt) widersprechen.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die G + L AG seine Daten zur Durchführung von Werbemassnahmen (Online oder Print) gebraucht, insbesondere um ihm Informationen über Angebote zukommen zu lassen.

Der Kunde hat die Möglichkeit, diesen Werbezwecken jederzeit zu widersprechen durch Mitteilung an die G + L AG.

Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der G + L AG, einsehbar auf www.g-und-l.ch, verwiesen.

18. Gerichtsstand und anwendbares Recht

18.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der G + L AG.

18.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem materiellen schweizerischen Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 1. April 1980 (sogenanntes „Wiener Übereinkommen“) wird ausgeschlossen.

Winterthur, 10. Februar 2025